Montag, 3. März 2014

Tagebuch von heute...

Allgemeinbildung
  • Die UNO als Institution zusammen erarbeitet.
    • Die UNO ist vergleichbar einem Verein.
    • Die bestimmenden Institutionen der UNO sind die GENERALVERSAMMLUNG, der SICHERHEITSRAT.
    • Das SEKRETARIAT, die Revisionsstelle und der INT. GERICHTSHOF sind selbständige Einheiten.
    • Der SICHERHEITSRAT besteht aus den ständigen Mitgliedern RUSSLAND, USA, GROSSBRITANNIEN, FRANKREICH und CHINA und 10 temporären Mitgliedern.
    • Die Ständigen Mitglieder haben das Vetorecht. Veto bedeutet Einspruch, was alles Vorherige zu Fall bringt. Man kann sagen, dass Einstimmigkeit herrschen muss (ausser Stimmenthaltung).
    • Die 10 wechselnden Mitglieder werden gemäss Turnus von der GENERALVERSAMMLUNG (zu 5-en) ausgewechselt.
    • Die GENERALVERSAMMLUNG besteht aus allen - momentan 193 - Mitgliedstaaten.
    • Der SICHERHEITSRAT und die GENERALVERSAMMLUNG zusammen ist die gesetzgebende Gewalt in der UNO.
    • Der SICHERHEITSRAT führt die Friedenssicherungseinsätze.
    • Die GENERALVERSAMMLUNG führt Unterorganisationen.
    • ECOSOC (Wirtschaft und Soziales), das UNHCR, die UNICEF, Abrüstungskonferenzen, Menschenrechtsrat unterstehen der GENERALVERSAMMLUNG.
    • Das UNO-Gericht besteht aus dem IGH (INTERNATIONALEM GERICHTSHOF) und dem IStGH (INTERNATIONALEM STRAFGERICHTSHOF). Beide sind in DEN HAAG untergebracht.
    • Der IGH richtet über Streitigkeiten unter Ländern.
    • Der IStGH richtet über Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    • Übersetzt auf die SCHWEIZERISCHEN Verhältnisse könnte man sagen:
      • Die GENERALVERSAMMLUNG und der SICHERHEITSRAT sind sowas wie der STÄNDERAT und somit der Gesetzgeber.
      • Das SEKRETARIAT sowas wie die BUNDESKANZLEI.
      • Der IGH, IStGH sowas wie das BUNDESGERICHT.
      • Alle KOMMISSIONEN und UNTERORGANISATIONEN sowas wie die Ausführende Gewalt und Verwaltung.

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